Berufliche Qualifizierung für Berufseinsteiger*innen

Die Tätigkeit bei einem Bildungsträger erfordert jedoch spezialisierte Fachkompetenzen, um dem komplexen Förderbedarf der individuell beeinträchtigten und/oder sozial benachteiligten jungen Menschen gerecht werden zu können. Kenntnisse über spezifische Methoden und Instrumente, wie „Individuelle Förderplanung für Maßnahmen der Agentur für Arbeit“, „Kompetenzfeststellungsverfahren in der Berufsorientierung“, „Leistungsbeschreibungen und Konzeptionelles Arbeiten“, „Leistungs- und Verhaltensbeurteilung“, „Unterstützungsangebote für Praktikumsbetriebe“ sind unerlässlich.

Regelmäßig schulen wir deshalb (Berufs-)Einsteiger*innen im Arbeitsbereich Jugendberufshilfe. An der Qualifizierung in 2023 nahmen 13 (Berufs-)Einsteiger*innen teil. Die Teilnehmer*innen waren Beschäftigte von Bildungsträgern. 80 % der Teilnehmer*innen hatten einen Abschluss in Sozialer Arbeit (BA). Die (Berufs-)Einsteiger*innen waren in der (sozial-)pädagogischen und berufsausbildenden Betreuung von Klient*innen in einer der folgenden Maßnahmen tätig:

  • in Projekten zur praxisnahen Berufsorientierung in Thüringen
  • Maßnahmen der Berufs- und Ausbildungsvorbereitung wie Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) und Assistierte Ausbildung (AsAflex)
  • in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen gem. §§ 51 ff. SGB III und §§ 117 ff. SGB III (BvB-Reha)
  • Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE und BaE-Reha)
  • begleitete betriebliche Ausbildung (bbA).

Nach Abschluss der ESF+Anpassungsqualifizierung antwortete eine Teilnehmerin auf die Frage „Welche Impulse / Anregungen nehmen Sie für Ihr Arbeitsfeld mit?: „In der Arbeit mit den benachteiligten jungen Menschen kann ich nun auf ein gesichertes Fundament von Instrumenten und Methoden zurückgreifen. Ich fühle mich fit, Auszubildende beruflich im Förderprozess zu integrieren.“

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