Rechtliche Grundlagen der Hilfen für junge Volljährige nach SGB VIII sowie Schnittstellen zu anderen Leistungssystemen
Durch das Kinder-und-Jugendstärkungsgesetz (KJSG) von 2021 wurden die Rechte junger Volljähriger genauer festgeschrieben und gestärkt. Insbesondere für Careleaver*innen, aber auch für alle anderen jungen Menschen, stehen – auch über das 18. Lebensjahr hinaus – gesetzliche festgelegte Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten aus dem SGB VIII sowie anderen Sozialleistungssystemen zur Verfügung. Es ist zwingend, dass junge Menschen zu diesen Möglichkeiten und individuellen Ansprüchen informiert und umfassend beraten werden.


Seminarziele
Im Seminar werden Sie die rechtlichen Grundlagen zur Unterstützung von jungen Volljährigen ab dem 18. Lebensjahr kennen lernen. Sie diskutieren anhand von Fallbeispielen und eigenen Erfahrungen Möglichkeiten und Grenzen verschiedener Förderungen und leiten Strategien für die Beratung und Unterstützung der von Ihnen begleiteten jungen Menschen ab.
Seminarinhalte
- Jugendhilfe nach § 41 und 41a SGB VIII (Klarstellung des Rechtsanspruchs auf Hilfen für junge Volljährige, Coming back-Optionen für Careleaver, Verbindliche Übergangsplanung mit anderen Sozialleistungsträgern iVm § 36b SGB VIII, Recht auf Nachbetreuung für Careleaver u.a.)
- Schnittstellen zum SGB XII und SGB IX
- Eingliederungshilfe für junge Volljährige
- weitere Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen
- Anspruch auf Beratung, Aufklärung und Unterstützung (§ 10a und Ombudsstellen)
- Hilfeplanverfahren: Rechte, Anforderungen an Hilfeplanung
- Verhältnis junger Mensch – JA – freier Träger
- Wirtschaftliche Hilfen
- Kostenheranziehung: Was tun, wenn ich mit meinem Bescheid nicht einverstanden bin?
- Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im Vorfeld des Workshops eigene Fragestellungen im Themenfeld zu formulieren!
Trainer*in
Benjamin Raabe, Rechtsanwalt aus Berlin
Im Laufe seiner mehr als zwanzigjährigen Anwaltstätigkeit hat sich Benjamin Raabe in den Rechtsgebieten Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht und Jugendhilferecht spezialisiert. Im Bereich Jugendrecht gibt er regelmäßig Fortbildungen, hält Vorträge und fertigt Rechtsgutachten an. Im Jahr 2002 hat er den Berliner Rechtshilfefonds für Jugendhilfe mit ins Leben gerufen.
Zielgruppe
Fachkräfte und Ehrenamtliche aus Institutionen und Einrichtungen der Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit, aus Jugendberufsagenturen, von Bildungsträgern, andere Interessierte
Termin
09:30 - 16:30 Uhr
Ort
Eingang F, 3. Etage
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt
