Eine neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 10.06.2026 konkretisiert und stärkt den bundeseinheitlichen Auftrag sowie die Rolle der Agenturen für Arbeit bei der Zusammenarbeit in Jugendberufsagenturen (JBA), bei der ganzheitlichen Förderung junger Menschen sowie zur erweiterten Informationspflicht und der telefonischen Kontaktaufnahme im Rahmen
des § 31a SGB III. Im Rahmen des 13. SGB II-Änderungsgesetzes wird im SGB III eine umfassende und ganzheitliche Unterstützung junger Menschen verankert. Es wird ein Fokus auf die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit sowie die Koordinierung dieser Aufgaben in Jugendberufsagenturen (JBA) gelegt. Das IT-System YouConnect wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) kostenfrei zur Verfügung gestellt.