Fachstelle Jugendberufshilfe

Ziel der Fachstelle ist es, Rahmenbedingungen für die nachhaltige soziale und berufliche Integration junger Menschen in Thüringen zu verbessern. Wir setzen uns dafür ein, dass landesweit ein bedarfsgerechtes, verlässliches und transparentes Angebot in den Bereichen Berufsorientierung und -vorbereitung, Berufsausbildung, Beschäftigung und berufliche Qualifizierung für alle jungen Menschen nutzbar ist. Zudem gilt es, ergänzend und abseits der Regelförderung, wirkungsvolle innovative Projekte zu etablieren, damit etwaige Angebotslücken für besondere Zielgruppen, wie z.B. Careleaver, geschlossen werden.

Die Angebote der Fachstelle

  • lebenslagenorientiertes Monitoring der Situation junger Menschen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
  • Information und Beratung von Fachkräften öffentlicher und freier Träger auf Landes- und Kommunalebene
  • Unterstützung der Vernetzung von – insbesondere kommunalen – Akteuren, wie in den Jugendberufsagenturen
  • Lobbyarbeit für Benachteiligte bzw. junge Menschen mit Behinderung
  • Organisation und Durchführung von Fachtagungen sowie (über-) regionalen Erfahrungsaustauschen
  • Weiterbildung von Fachkräften der Jugendberufshilfe/Jugendsozialarbeit

Auftrag

Die Fachstelle setzt im Auftrag des überörtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe Forderungen des ThürKJHAG um:

„Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe soll darauf hinwirken, dass sozial benachteiligten oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen geeignete berufs- und arbeitsweltbezogene sozialpädagogische Hilfe sowie Beratung angeboten werden, soweit diese Maßnahmen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt sind. Der überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe soll darauf hinwirken, dass Träger entsprechender Jugendberufshilfemaßnahmen unterstützt werden durch Beratung insbesondere zu Fragen der fachlichen Konzeption, der finanziellen Ausstattung und kostenmäßigen Absicherung sowie der zweckmäßigen Organisation. Letzteres fördert das Land nach Maßgabe des Haushalts.“

§ 19 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG)

Förderung

Eine Projektförderung der Fachstelle erfolgt aus dem Landeshaushalt Thüringen auf Grundlage des § 19 ThürKJHAG.