Die Angebote der Fachstelle
- lebenslagenorientiertes Monitoring der Situation junger Menschen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
- Information und Beratung von Fachkräften öffentlicher und freier Träger auf Landes- und Kommunalebene
- Unterstützung der Vernetzung von – insbesondere kommunalen – Akteuren, wie in den Jugendberufsagenturen
- Lobbyarbeit für Benachteiligte bzw. junge Menschen mit Behinderung
- Organisation und Durchführung von Fachtagungen sowie (über-) regionalen Erfahrungsaustauschen
- Weiterbildung von Fachkräften der Jugendberufshilfe/Jugendsozialarbeit
Publikationen und Positionen
Auftrag
Die Fachstelle setzt im Auftrag des überörtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe Forderungen des ThürKJHAG um:
„Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe soll darauf hinwirken, dass sozial benachteiligten oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen geeignete berufs- und arbeitsweltbezogene sozialpädagogische Hilfe sowie Beratung angeboten werden, soweit diese Maßnahmen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt sind. Der überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe soll darauf hinwirken, dass Träger entsprechender Jugendberufshilfemaßnahmen unterstützt werden durch Beratung insbesondere zu Fragen der fachlichen Konzeption, der finanziellen Ausstattung und kostenmäßigen Absicherung sowie der zweckmäßigen Organisation. Letzteres fördert das Land nach Maßgabe des Haushalts.“
§ 19 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG)
Förderung
Eine Projektförderung der Fachstelle erfolgt aus dem Landeshaushalt Thüringen auf Grundlage des § 19 ThürKJHAG.