Jugendberufshilfe Thüringen e.V.
Gleiche Chancen fördern

Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) am 10.06.2021 in Kraft getreten

Änderungen im SGB VIII wirksam

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2021 I, 1444) und tritt damit am 10.6.2021 in Kraft. Ausgenommen davon sind die Regelungen zum Verfahrenslotsen und zur Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe.

 

Synopse zu den Änderungen im SGB VIII