Jugendberufshilfe Thüringen e.V.
Gleiche Chancen fördern

BBiG-Novelle für 2020 angekündigt

geplante Änderungen: einheitliche Bezeichnungen, Mindestvergütung für Azubis, Flexibilisierung der Teilzeitberufsausbildung und mehr Durchlässigkeit

Servicetechniker, Prozessmanager, Fachwirt, Fachkauffrau, Betriebswirt: In Deutschland gibt es heute unzählige Fortbildungsabschlüsse und -bezeichnungen in der beruflichen Bildung. Durch die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) möchte die Bundesregierung unter anderem den Bezeichnungswildwuchs beenden – und transparente berufliche Fortbildungsstufen schaffen. In der höherqualifizierenden Berufsbildung soll es künftig die Abschlüsse Berufsspezialist, Berufsbachelor und Berufsmaster geben. Damit möchte das Bundesministerium für Bildung und Forschung auch die Gleichwertigkeit der akademischen und beruflichen Bildung stärken.

Weitere Schwerpunkte der BBiG-Novelle sind unter anderem eine ausbalancierte und unbürokratische Mindestvergütung für Auszubildende, verbesserte Möglichkeiten der Teilzeitberufsausbildung, eine verbesserte Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung sowie verbesserte Rahmenbedingungen für rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen. Zugleich bietet die Novellierung die Gelegenheit, Verfahren zu modernisieren, zu vereinfachen und zu verkürzen. Bürokratie soll auf diese Weise abgebaut werden.

Bis Ende 2018 möchte das Bundesbildungsministerium einen Entwurf für die Novelle des BBiG veröffentlichen. Der Kabinettbeschluss soll im Januar 2019 erfolgen. Die BBiG-Änderungen sollen entsprechend dem Koalitionsvertrag zum 01.01.2020 in Kraft treten.

Quelle und mehr Informationen: https://www.bmbf.de/de/bbig-novelle-klare-bezeichnungen-fuer-die-berufliche-fortbildung-7279.html