Übergänge für Careleaver gut begleiten: Rechtliche Grundlagen der Hilfen für junge Volljährige nach SGB VIII sowie Schnittstellen zu anderen Leistungssystemen
Durch das Kinder-und-Jugendstärkungsgesetz (KJSG) von 2021 wurden die Rechte junger Volljähriger genauer festgeschrieben und gestärkt. Im Rahmen der Angebote des Careleaver-Zentrums Thüringen möchten wir interessierte Thüringer Fachkräfte und Ehrenamtliche zu einem eintägigen Seminar einladen. Thema sollen die (neuen) rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten zur Unterstützung von jungen volljährigen Careleaver*innen ab dem 18. Lebensjahr sein.
Seminarziele
Im Workshop werden Sie die rechtlichen Grundlagen zur Unterstützung von jungen Volljährigen ab dem 18. Lebensjahr kennen lernen. Sie diskutieren anhand von Fallbeispielen und eigenen Erfahrungen Möglichkeiten und Grenzen verschiedener Förderungen und leiten Strategien für die Beratung und Unterstützung der von Ihnen begleiteten jungen Menschen ab.
Seminarinhalte
- Jugendhilfe nach § 41 und 41a SGB VIII (Klarstellung des Rechtsanspruchs auf Hilfen für junge Volljährige, Coming back-Optionen für Careleaver, Verbindliche Übergangsplanung mit anderen Sozialleistungsträgern iVm § 36b SGB VIII, Recht auf Nachbetreuung für Careleaver u.a.)
- Schnittstellen zum SGB XII und SGB IX
- Eingliederungshilfe für junge Volljährige
- weitere Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen
- Anspruch auf Beratung, Aufklärung und Unterstützung (§ 10a und Ombudsstellen)
- Hilfeplanverfahren: Rechte, Anforderungen an Hilfeplanung
- Verhältnis junger Mensch – JA – freier Träger
- Wirtschaftliche Hilfen
- Kostenheranziehung alte vs. neue Regelung: Was tun, wenn ich mit meinem Bescheid nicht einverstanden bin?
- Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im Vorfeld des Workshops eigene Fragestellungen im Themenfeld zu formulieren!
Trainer*in
Benjamin Raabe, Rechtsanwalt aus Berlin
Im Laufe seiner mehr als zwanzigjährigen Anwaltstätigkeit hat sich Benjamin Raabe in den Rechtsgebieten Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht und Jugendhilferecht spezialisiert. Im Bereich Jugendrecht gibt er regelmäßig Fortbildungen, hält Vorträge und fertigt Rechtsgutachten an. Im Jahr 2002 hat er den Berliner Rechtshilfefonds für Jugendhilfe mit ins Leben gerufen.
Zielgruppe
Thüringer Pflegeeltern und andere am Thema Careleaving Interessierte, Fachkräfte und Ehrenamtliche aus Einrichtungen der Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit, aus Jugendberufsagenturen
Das Seminar wird in Kooperation mit dem Landesjugendamt Thüringen, TMBJS, Referat. 43 durchgeführt. Das Careleaver-Zentrum Thüringen ist ein Projekt der Initiative Brückensteine Careleaver, ermöglicht durch die Drosos Stiftung und den Freistaat Thüringen.
Termin
09:30 - 16:30 Uhr
Ort
Eingang F, 3. Etage
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt