Zuwendungsrecht des Landes Thüringen und des Bundes
Zuwendungsrecht scheint ein Buch mit sieben Siegeln zu sein. Wie sind staatliche Fördergelder durch Zuwendungsempfänger*innen sachgerecht zu verwalten und nachzuweisen?
Seminarziele
Im Seminar werden Ihnen die praktische Bedeutung und sachgerechte Anwendung der Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest) und sonstigen einzuhaltenden Rechtsvorschriften vorgestellt. Daneben bleibt genügend Raum, eigene Fragen zu stellen.
Seminarinhalte
- Rechtsgrundlagen im Zuwendungsrecht
- Förderung durch mehrere Zuwendungsgeber
- Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung
- Einhaltung des Besserstellungsverbots
- Mittelabruf und -verwendung
- Einkauf von Waren und Dienstleistungen (Vergaberecht)
- Inventarisierung
- Mitteilungspflichten
- Erstellung des Verwendungsnachweises
- Prüfung der Verwendungsnachweise
- Rückforderung von Zuwendungen
- Teilnehmer*innen-Fragen
Methoden
PPP-Präsentation (auch als Handout), Kurzvorträge, Teilnehmer*innen-Diskussionen
Trainer*in
Jürgen Salgert, Berlin
Der Verwaltungswissenschaftler und Sozial-/Gesundheitsökonom hat langjährige Berufserfahrung in verschiedenen Leitungsfunktionen der sozialen Arbeit (Jugendberufshilfe, Lehrtätigkeit an Fachhochschule, Mitbegründer von Coach-Berlin). Als Ziel seiner Arbeit definiert er eine praktische und teilnehmer*innenzentrierte Fortbildung.
Zielgruppe
Führungskräfte, Projektleiter*innen, Verwaltungsmitarbeiter*innen und weitere interessierte Pädagog*innen
Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung in der Jugendhilfe und anderen Einrichtungen
Auch gemeinnützige Einrichtungen müssen die arbeitszeitrechtlichen Vorschriften einhalten. So stellt sich für viele die Frage nach der täglichen Höchstarbeitszeit, von Ruhe- und Pausenzeiten, der Anrechenbarkeit von Fahrzeiten bei Dienstreisen usw. Genau hier setzt das eintägige Seminar an.
Seminarziele
Im Seminar werden die Vorschriften zur Arbeitszeit vorgestellt und Ihre Fragen zur Arbeitszeitgestaltung beantwortet. Des Weiteren wird auf die Folgen der Nichteinhaltung der gesetzlichen Mindestvorschriften eingegangen. Daneben gibt es genügend Raum, eigene Fragen zu stellen und Arbeitszeitmodelle zu diskutieren.
Seminarinhalte
- Arbeitszeitgesetz (Überblick), andere relevante Vorschriften
- Anforderungen an einen Dienstplan
- Auswirkung von Nebentätigkeiten auf die Beschäftigungsmöglichkeit
- Arbeitszeiten bei Ferienmaßnahmen und Dienstreisen
- Arbeitszeit von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen
- Arbeitszeitmodelle
- Haftung, Bußgeld- und Strafverfahren
- Teilnehmer*innen-Fragen
Methoden
PPP-Präsentation (auch als Handout), Kurzvorträge, Teilnehmer*innen-Diskussionen
Trainer*in
Jürgen Salgert, Berlin
Der Verwaltungswissenschaftler und Sozial-/Gesundheitsökonom hat langjährige Berufserfahrung in verschiedenen Leitungsfunktionen der sozialen Arbeit (Jugendberufshilfe, Lehrtätigkeit an Fachhochschule, Mitbegründer von Coach-Berlin). Als Ziel seiner Arbeit definiert er eine praktische und teilnehmer*innenzentrierte Fortbildung.
Zielgruppe
Führungskräfte, Team- und Projektleiter*innen und weitere interessierte Pädagog*innen
Übergänge für Careleaver gut begleiten: Rechtliche Grundlagen der Hilfen für junge Volljährige nach SGB VIII sowie Schnittstellen zu anderen Leistungssystemen
Durch das Kinder-und-Jugendstärkungsgesetz (KJSG) von 2021 wurden die Rechte junger Volljähriger genauer festgeschrieben und gestärkt. Im Rahmen der Angebote des Careleaver-Zentrums Thüringen möchten wir interessierte Thüringer Fachkräfte und Ehrenamtliche zu einem eintägigen Seminar einladen. Thema sollen die (neuen) rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten zur Unterstützung von jungen volljährigen Careleaver*innen ab dem 18. Lebensjahr sein.
Seminarziele
Im Workshop werden Sie die rechtlichen Grundlagen zur Unterstützung von jungen Volljährigen ab dem 18. Lebensjahr kennen lernen. Sie diskutieren anhand von Fallbeispielen und eigenen Erfahrungen Möglichkeiten und Grenzen verschiedener Förderungen und leiten Strategien für die Beratung und Unterstützung der von Ihnen begleiteten jungen Menschen ab.
Seminarinhalte
- Jugendhilfe nach § 41 und 41a SGB VIII (Klarstellung des Rechtsanspruchs auf Hilfen für junge Volljährige, Coming back-Optionen für Careleaver, Verbindliche Übergangsplanung mit anderen Sozialleistungsträgern iVm § 36b SGB VIII, Recht auf Nachbetreuung für Careleaver u.a.)
- Schnittstellen zum SGB XII und SGB IX
- Eingliederungshilfe für junge Volljährige
- weitere Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen
- Anspruch auf Beratung, Aufklärung und Unterstützung (§ 10a und Ombudsstellen)
- Hilfeplanverfahren: Rechte, Anforderungen an Hilfeplanung
- Verhältnis junger Mensch – JA – freier Träger
- Wirtschaftliche Hilfen
- Kostenheranziehung alte vs. neue Regelung: Was tun, wenn ich mit meinem Bescheid nicht einverstanden bin?
- Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im Vorfeld des Workshops eigene Fragestellungen im Themenfeld zu formulieren!
Methoden
Vortrag, Arbeit an exemplarischen Fällen, Einzel- und Gruppenarbeit
Trainer*in
Benjamin Raabe, Rechtsanwalt aus Berlin
Im Laufe seiner mehr als zwanzigjährigen Anwaltstätigkeit hat sich Benjamin Raabe in den Rechtsgebieten Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht und Jugendhilferecht spezialisiert. Im Bereich Jugendrecht gibt er regelmäßig Fortbildungen, hält Vorträge und fertigt Rechtsgutachten an. Im Jahr 2002 hat er den Berliner Rechtshilfefonds für Jugendhilfe mit ins Leben gerufen.
Zielgruppe
Thüringer Pflegeeltern und andere am Thema Careleaving Interessierte, Fachkräfte und Ehrenamtliche aus Einrichtungen der Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit, aus Jugendberufsagenturen
Das Seminar wird in Kooperation mit dem Landesjugendamt Thüringen, TMBJS, Referat. 43 durchgeführt. Das Careleaver-Zentrum Thüringen ist ein Projekt der Initiative Brückensteine Careleaver, ermöglicht durch die Drosos Stiftung und den Freistaat Thüringen.
Übergänge für Careleaver gut begleiten: Rechtliche Grundlagen der Hilfen für junge Volljährige nach SGB VIII sowie Schnittstellen zu anderen Leistungssystemen
Durch das Kinder-und-Jugendstärkungsgesetz (KJSG) von 2021 wurden die Rechte junger Volljähriger genauer festgeschrieben und gestärkt. Im Rahmen der Angebote des Careleaver-Zentrums Thüringen möchten wir interessierte Thüringer Fachkräfte und Ehrenamtliche zu einem eintägigen Seminar einladen. Thema sollen die (neuen) rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten zur Unterstützung von jungen volljährigen Careleaver*innen ab dem 18. Lebensjahr sein.
Seminarziele
Im Workshop werden Sie die rechtlichen Grundlagen zur Unterstützung von jungen Volljährigen ab dem 18. Lebensjahr kennen lernen. Sie diskutieren anhand von Fallbeispielen und eigenen Erfahrungen Möglichkeiten und Grenzen verschiedener Förderungen und leiten Strategien für die Beratung und Unterstützung der von Ihnen begleiteten jungen Menschen ab.
Seminarinhalte
- Jugendhilfe nach § 41 und 41a SGB VIII (Klarstellung des Rechtsanspruchs auf Hilfen für junge Volljährige, Coming back-Optionen für Careleaver, Verbindliche Übergangsplanung mit anderen Sozialleistungsträgern iVm § 36b SGB VIII, Recht auf Nachbetreuung für Careleaver u.a.)
- Schnittstellen zum SGB XII und SGB IX
- Eingliederungshilfe für junge Volljährige
- weitere Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen
- Anspruch auf Beratung, Aufklärung und Unterstützung (§ 10a und Ombudsstellen)
- Hilfeplanverfahren: Rechte, Anforderungen an Hilfeplanung
- Verhältnis junger Mensch – JA – freier Träger
- Wirtschaftliche Hilfen
- Kostenheranziehung alte vs. neue Regelung: Was tun, wenn ich mit meinem Bescheid nicht einverstanden bin?
- Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im Vorfeld des Workshops eigene Fragestellungen im Themenfeld zu formulieren!
Methoden
Vortrag, Arbeit an exemplarischen Fällen, Einzel- und Gruppenarbeit
Trainer*in
Benjamin Raabe, Rechtsanwalt aus Berlin
Im Laufe seiner mehr als zwanzigjährigen Anwaltstätigkeit hat sich Benjamin Raabe in den Rechtsgebieten Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht und Jugendhilferecht spezialisiert. Im Bereich Jugendrecht gibt er regelmäßig Fortbildungen, hält Vorträge und fertigt Rechtsgutachten an. Im Jahr 2002 hat er den Berliner Rechtshilfefonds für Jugendhilfe mit ins Leben gerufen.
Zielgruppe
Thüringer Pflegeeltern und andere am Thema Careleaving Interessierte, Fachkräfte und Ehrenamtliche aus Einrichtungen der Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit, aus Jugendberufsagenturen
Das Seminar wird in Kooperation mit dem Landesjugendamt Thüringen, TMBJS, Referat. 43 durchgeführt. Das Careleaver-Zentrum Thüringen ist ein Projekt der Initiative Brückensteine Careleaver, ermöglicht durch die Drosos Stiftung und den Freistaat Thüringen.
Zuwendungsrecht des Landes Thüringen und des Bundes
Zuwendungsrecht scheint ein Buch mit sieben Siegeln zu sein. Wie sind staatliche Fördergelder durch Zuwendungsempfänger*innen sachgerecht zu verwalten und nachzuweisen?
Seminarziele
Im Seminar werden Ihnen die praktische Bedeutung und sachgerechte Anwendung der Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest) und sonstigen einzuhaltenden Rechtsvorschriften vorgestellt. Daneben bleibt genügend Raum, eigene Fragen zu stellen.
Seminarinhalte
- Rechtsgrundlagen im Zuwendungsrecht
- Förderung durch mehrere Zuwendungsgeber
- Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung
- Einhaltung des Besserstellungsverbots
- Mittelabruf und -verwendung
- Einkauf von Waren und Dienstleistungen (Vergaberecht)
- Inventarisierung
- Mitteilungspflichten
- Erstellung des Verwendungsnachweises
- Prüfung der Verwendungsnachweise
- Rückforderung von Zuwendungen
- Teilnehmer*innen-Fragen
Methoden
PPP-Präsentation (auch als Handout), Kurzvorträge, Teilnehmer*innen-Diskussionen
Trainer*in
Jürgen Salgert, Berlin
Der Verwaltungswissenschaftler und Sozial-/Gesundheitsökonom hat langjährige Berufserfahrung in verschiedenen Leitungsfunktionen der sozialen Arbeit (Jugendberufshilfe, Lehrtätigkeit an Fachhochschule, Mitbegründer von Coach-Berlin). Als Ziel seiner Arbeit definiert er eine praktische und teilnehmer*innenzentrierte Fortbildung.
Zielgruppe
Führungskräfte, Projektleiter*innen, Verwaltungsmitarbeiter*innen und weitere interessierte Pädagog*innen
Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung in der Jugendhilfe und anderen Einrichtungen
Auch gemeinnützige Einrichtungen müssen die arbeitszeitrechtlichen Vorschriften einhalten. So stellt sich für viele die Frage nach der täglichen Höchstarbeitszeit, von Ruhe- und Pausenzeiten, der Anrechenbarkeit von Fahrzeiten bei Dienstreisen usw. Genau hier setzt das eintägige Seminar an.
Seminarziele
Im Seminar werden die Vorschriften zur Arbeitszeit vorgestellt und Ihre Fragen zur Arbeitszeitgestaltung beantwortet. Des Weiteren wird auf die Folgen der Nichteinhaltung der gesetzlichen Mindestvorschriften eingegangen. Daneben gibt es genügend Raum, eigene Fragen zu stellen und Arbeitszeitmodelle zu diskutieren.
Seminarinhalte
- Arbeitszeitgesetz (Überblick), andere relevante Vorschriften
- Anforderungen an einen Dienstplan
- Auswirkung von Nebentätigkeiten auf die Beschäftigungsmöglichkeit
- Arbeitszeiten bei Ferienmaßnahmen und Dienstreisen
- Arbeitszeit von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen
- Arbeitszeitmodelle
- Haftung, Bußgeld- und Strafverfahren
- Teilnehmer*innen-Fragen
Methoden
PPP-Präsentation (auch als Handout), Kurzvorträge, Teilnehmer*innen-Diskussionen
Trainer*in
Jürgen Salgert, Berlin
Der Verwaltungswissenschaftler und Sozial-/Gesundheitsökonom hat langjährige Berufserfahrung in verschiedenen Leitungsfunktionen der sozialen Arbeit (Jugendberufshilfe, Lehrtätigkeit an Fachhochschule, Mitbegründer von Coach-Berlin). Als Ziel seiner Arbeit definiert er eine praktische und teilnehmer*innenzentrierte Fortbildung.
Zielgruppe
Führungskräfte, Team- und Projektleiter*innen und weitere interessierte Pädagog*innen