Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben im Rahmen der Berufsorientierungsmaßnahme die Möglichkeit, praxisnah berufliche Erfahrungen bei qualifizierten Bildungsträgern und in Unternehmen und Einrichtungen des ersten Arbeitsmarktes zu sammeln. Jeder und jedem Teilnehmenden stehen bis zu 450 Stunden für Praxiserfahrungen zur Verfügung, die innerhalb von drei Jahren absolviert werden können. Eine anerkannte Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Maßnahme.
Mit der Maßnahme sollen nachhaltig bessere Bedingungen für die berufliche Integration schwerbehinderter junger Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden.
Jugendberufshilfe Thüringen e.V. sicherte als Fachstelle das überregionale, trägerneutrale Management für die Maßnahme.
Aufgabenbereiche:
Die Maßnahmen wurden gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Fachstelle wird gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.