Jugendberufshilfe Thüringen e.V.
Gleiche Chancen fördern

Berufliche und arbeitsweltliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung in Thüringen

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben im Rahmen der Berufsorientierungsmaßnahme die Möglichkeit, praxisnah berufliche Erfahrungen bei qualifizierten Bildungsträgern und in Unternehmen und Einrichtungen des ersten Arbeitsmarktes zu sammeln. Jeder und jedem Teilnehmenden stehen bis zu 450 Stunden für Praxiserfahrungen zur Verfügung, die innerhalb von drei Jahren absolviert werden können. Eine anerkannte Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Maßnahme.

Mit der Maßnahme sollen nachhaltig bessere Bedingungen für die berufliche Integration schwerbehinderter junger Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden.

Zielgruppe

  • Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung und sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen geistige Entwicklung, körperliche/motorische Entwicklung, Hören und Sehen,
  • die an Thüringer Förderzentren oder im gemeinsamen Unterricht (GU) an einer Regel-, Gesamt- oder Gemeinschaftsschule oder einem Gymnasium lernen

Fachstelle zur Maßnahmebegleitung

Jugendberufshilfe Thüringen e.V. sicherte als Fachstelle das überregionale, trägerneutrale Management für die Maßnahme.

Aufgabenbereiche:

  • inhaltliche und konzeptionelle Fortentwicklung der Beruflichen Orientierung für Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung in Thüringen
  • Qualitätsentwicklung im Sinne der Landesstrategie zur praxisnahen Berufsorientierung
  • Qualitätssicherung, d.h. landesweite Kontrolle und Beratung der Einzelmaßnahmen gemäß des Maßnahmerahmens
  • Steuerung und Organisation des fachlichen überregionalen Erfahrungsaustauschs aller Kooperationspartner
  • Anregung regionaler Kooperationsstrukturen wichtiger Ausbildungs- und Arbeitsmarktakteure
  • Entwicklung und Organisation bedarfsgerechter Fortbildungen zur Professionalisierung der Kooperationspartner
  • Öffentlichkeitsarbeit

Förderung

Die Maßnahmen wurden gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Fachstelle wird gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.