Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben im Rahmen der Berufsorientierungsmaßnahme die Möglichkeit, praxisnah berufliche Erfahrungen bei qualifizierten Bildungsträgern und in Unternehmen und Einrichtungen des ersten Arbeitsmarktes zu sammeln. Jeder und jedem Teilnehmenden stehen bis zu 450 Stunden für Praxiserfahrungen zur Verfügung, die innerhalb von drei Jahren absolviert werden können. Eine anerkannte Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Maßnahme.
Mit der Maßnahme sollen nachhaltig bessere Bedingungen für die berufliche Integration schwerbehinderter junger Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden.
22.08.2022 - 31.07.2024
Jugendberufshilfe Thüringen e.V. sichert als Fachstelle das überregionale, trägerneutrale Management für die Maßnahme. Dies schließt folgende Aufgabenbereiche ein:
Die Maßnahmen werden gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Fachstelle wird gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.
Der Maßnahmerahmen für die berufliche Orientierung von Schüler:innen mit Schwerbehinderung in Thüringen soll zu einer Verantwortungsübernahme der beteiligten Partner bei der Maßnahmeumsetzung beitragen und ist Grundlage für die Arbeit der Maßnahmeträger.
Die teilnehmenden Schüler:innen erhalten eine qualifizierte Teilnahmebestätigung, wenn sie mindestens 50 % des vorgesehenen Kursumfangs in einer der beiden Praxiserfahrungen (Berufsfelderkundung oder Berufsfelderprobung) teilgenommen haben. Der hauptverantwortliche Maßnahmeträger ist für die Erstellung der qualifizierten Teilnahmebestätigungen an die Schüler:innen und deren Übergabe an die Schule verantwortlich.
Jens Vogel
Fachstelle zur Maßnahmebegleitung
Fon: 0361 422901-14
Fax: 0361 422901-30
Mobil: 0160 93892457