Jugendberufshilfe Thüringen e.V.
Gleiche Chancen fördern

Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit äußert sich zu Reformbedarfen im SGB VIII

u.a. zu §13 und §41 SGB VIII

Damit alle jungen Menschen, die auf dem Weg in die Ausbildung und den Beruf Förderung und Unterstützung benötigen, diese auch erhalten setzt sich der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit für eine Stärkung der Jugendsozialarbeit im SGB VIII ein.
Nachdem der 2015 auf den Weg gebrachte Reformprozess für das SGB VIII praktisch im Bundesrat „gescheitert“ ist, wurde 2018 vom BMFSFJ ein neuer, breit angelegter Dialogprozess für eine Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe aufgesetzt, der noch in 2019 abgeschlossen werden soll. Vor dem Hintergrund dieses ambitionierten Zeitplans hat sich der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit bereits Anfang 2019 auf erste Ansätze und Überlegungen für eine Reform des SGB VIII verständigt. In den folgenden Ausführungen beschränkt sich der Kooperationsverbund insbesondere auf den § 13 SGB VIII a.F. und die, die Arbeit der Jugendsozialarbeit direkt oder indirekt betreffenden Normen.

Beitrag: jugendsozialarbeit.de/wp-content/uploads/2019/02/FinalKommentierung_SGB-VII_Reformbedarf_KV_JSA_2019_02_08.pdf

Quelle: jugendsozialarbeit.de/veroeffentlichungen/positionen-und-stellungnahmen/2019-2/