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14.09.2011

Weiterbildungsscheck nutzen

Wir möchten alle Thüringer(innen) auf den neuen Weiterbildungsscheck hinweisen: Die „ESF-Weiterbildungsrichtlinie“ wurde um die zwei neuen Fördergegenstände „Weiterbildungsscheck" und "Förderung von Fernstudien zum Master" ergänzt. Mit dem "Weiterbildungsscheck" fördert das Thüringer Wirtschaftsministerium ab sofort die individuelle Qualifizierung von Beschäftigten und Selbständigen. Dazu zählen berufsspezifische Weiterbildungen und Seminare. Die Förderung beläuft sich auf bis zu 50 Prozent der Kosten; bei Personen ab 45 Jahren und Berufsrückkehrer(inne)n bis zu 70 Prozent, aber maximal 500 Euro pro Jahr. Der Weiterbildungsscheck kann bei einem Jahreseinkommen zwischen 25.600 € u. 40.000 € (Alleinveranlagte) bzw. zwischen 51.200 u. 80.000 € (Zusammenveranlagte) erteilt werden. Ausgeschlossen sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Die Beantragung erfolgt über die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung.

Mehr dazu unter Weiterbildung - Förderungsmöglichkeiten

Hinweis: Wir akzeptieren zudem alle Bildungs- und Qualifizierungsschecks aus den einzelnen Bundesländern.


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