Jugendberufshilfe Thüringen e.V.
Gleiche Chancen fördern

Kombination berufsbezogener Sprachförderung mit Arbeitsförderung

Agentur für Arbeit schreibt neue Maßnahme KomBer aus

Kombination berufsbezogener Sprachförderung mit Arbeitsförderung - neue Maßnahme

Mit KomBer hat die Bundesagentur für Arbeit eine Maßnahme der Kombination berufsbezogener Sprachförderung mit Arbeitsförderung entwickelt, die einen Berufssprachkurs und eine Maßnahme nach § 45, SGB III beinhaltet.

Die Maßnahme KomBer wird sukzessive die Angebote von KomPas und Perspektive für Flüchtlinge (PerF) ergänzen bzw. ersetzen. Die Ausschreibungen im Rahmen der Vergabe erfolgen für einen Maßnahmebeginn ab 2018 durch die jeweiligen Arbeitsagenturen und Jobcenter.

Der arbeit für alle e.V. hat alle Details zur neuen Maßnahme in eine afa-Info zusammengestellt. Auszüge aus dem Infodienst:
" (...) Bei einer Maßnahme KomBer gilt:

  • Gleichzeitiger Beginn des Berufssprachkurses und der Maßnahme § 45 SGB III,
  • In den ersten 4 Wochen der Berufssprachkurs mit 25 Unterrichtseinheiten je Woche und die Maßnahme nach § 45 SGB III mit 5-10 Stunden pro Woche,
  • Ab der 5. Woche Berufssprachkurs 15-20 Unterrichtseinheiten pro Woche mit Zertifikatsprüfung, Maßnahmeteil nach SGB III,10-15 Stunden pro Woche,
  • Die integrierte betriebliche Erprobung soll grundsätzlich in Vollzeit beim Arbeitgeber erfolgen.


Teilnehmende von KomBer:

  • 15-20 Teilnehmende,
  • Migrantinnen und Migranten,
  • Teilnehmende aus EU-Ländern,
  • Teilnehmende mit Aufenthaltsduldung,
  • Personen mit Aufenthaltsgestattung aus den Ländern Eritrea, Iran, Somalia und Syrien ohne Beschäftigungsverbot.
  • Alter ab 18


Personal
Als Personal werden pädagogische Fachkräfte, fachliche Anleiter und Integrationscoaches eingesetzt. Der Personalschlüssel für den fachlichen Anleiter/ die pädagogische Fachkraft beträgt 1:8, 1:11 oder 1:18. Bei dem Integrationscoach ist der Schlüssel 1:11. Es soll überwiegend fest angestelltes Personal eingesetzt werden.

Voraussetzungen beim Träger
Der Träger muss nach AZAV zertifiziert sein und vom BAMF als Träger für berufsbezogene Deutschsprachförderung anerkannt sein."

Quelle:
http://news.bagkjs.de/neue_massnahmen_komber ; afa-Info; Bundesagentur für Arbeit

http://news.bagkjs.de/media/raw/afa-Info_KomBer_2017.pdf